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Karolinenplatz / Parkende Autos

parkende Autos

Der Karolinenplatz soll den Bewohner.Innen das Karolinenviertels als Freizeit- und Erholungsfläche dienen. Der Bereich wurde entsprechend als Fussgängerzone ausgewiesen.

Die Anlieferung mit Autos darf hier bis 11:00 h erfolgen. Leider halten sich einige Autofahrer nicht an diese Regel.

Vorgeschlagen wurde deshalb, die Polleranlage so zu schalten, dass sie nach 11:00 h oben bleibt.

Der Quartiersbeirat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit für einen Testzeitraum mal auszuprobieren.

Anbei ein paar Bilder zum Thema.

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2 Comments

  1. Bewohner

    Nicht nur mich ärgert von Anbeginn seiner Aufstellung das abgebildete Spielgerät in Form eines KFZ. Böse Zungen behaupten, es solle schon die Kleinkinder positiv an die Autostadt Hamburg heranführen und den Wusch nach einem eigenen SUV, Rover o.ä. fest und tief in der Seele verankern. Gesehen werden übrigens zahlreiche Kindgebliebene (mit) auf dem Gerät. Daher mein Wunsch: Austausch des Spielgerätes. Wenn es unbedingt ein “selbstlenkbares” Fahrzeug an diesem Platz sein soll (warum eigentlich?), dann bitte zukunftspädagogisch wertvoll in Form z. B. eines Lastenfahrrads, einer Rischka, Kutsche o.ä. Vielleicht tut es auch ein Einbaum, ein Ruderboot, Segelboot oder ähnliches. BTW: Tiere wie Delfine, Wale, Elefanten, Dinosaurier sind bei Kindern immer noch sehr beliebt. Und kommen im Stadtbild tatsächlich eher nicht vor. Positiver Nebeneffekt eines solchen Spielgerätes daher mitunter: Die Fanatsie und das freie Spiel würde angeregt.

  2. Thorsten Reinicke Büro

    Eine Anmerkung zum Artikel “Karolinenplatz / Parkende Autos”:

    Teile des Karolinenplatzes sind Privatgrundstücke, was im Quartiersbeirat ja wiederholt erwähnt wurde, und damit keine öffentlichen Freizeit- und Erholungsflächen. Die sind an den kleinen Meßmarkierungen erkennbar. Dort sind private Garagen und Stellplätze vorhanden. Für die Garagen im Hinterhof dürften gültige Baugenehmigungen vorliegen. Stellplätze wie Garagen sind teils vermietet.

    Selbst ein Testzeitraum für eine tageszeitliche Sperrung der Poller ist juristisch nicht durchsetzbar, weder baurechtlich noch privatrechtlich, es sei denn, die Stadt stellt die Zufahrt zu den Privatgrundstücken 24/7 anderweitig sicher. Aber ich denke, das will niemand.

    Meine Partnerin (Atelier) und ich (Büro) wären übrigens selbst von einer Sperrung betroffen. Wenn wir Abends um Elf mit einem Bildtransport aus Nord- oder Süddeutschland zurückkommen, z.B., dann fahren wir natürlich auf den Platz, parken auf dem Privatgrundstück und laden die Bilder aus, da wir am nächsten Morgen den Leih-Transporter zurückgeben müssen. Das nur mal so zur Anschauung.

    Grundsätzlich begrüßen wir einen autofreien Platz und achten schon sehr darauf, den nicht zu oft zu befahren. Gleichwohl würden wir auf eine freie Zufahrt Tag und Nacht nicht verzichten wollen. Das dürfte für den Großteil der Selbständigen und Gewerbetreibenden hier am Platz gelten. Und ich meine, den spielenden Kindern kann man ja mal aus dem – langsamen! – Auto heraus zuwinken. Das freut die.

    Mit bestem Gruß
    Thorsten Reinicke

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